Folge 61 - Bestandskauf: Haftungsrisiken, die Makler nicht übersehen sollten
Shownotes
Wer einen Maklerbestand übernimmt, kauft nicht nur laufende Courtagen, sondern auch mögliche Haftungsrisiken. In dieser Folge von „Volle Deckung“ geht es darum, warum Bestandskaufverträge nicht nur Vergütung, Stichtage und Rückforderungen regeln sollten, sondern auch die Haftung für frühere Beratungsfehler. Welche Rolle spielt die Vermögensschadenhaftpflicht? Welche Unterlagen sollten Käufer prüfen? Und warum können Fehler aus der Vergangenheit erst Jahre später zum Problem werden?
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00:00:00: Volle Deckung!
00:00:09: Willkommen beim ASKOMPAKT Podcast für die Versicherungs- und Finanzbranche.
00:00:19: Heute geht es um ein Thema, das in der Praxis oft unterschätzt wird – obwohl es beim Kauf oder Verkauf eines Marklerbestands eine entscheidende Rolle spielt.
00:00:29: Es geht um Haftungsrisiken beim Bestandskauf Denn wer einen Markler bestand übernimmt Kauft nicht nur Kotageansprüche, Kundenbeziehungen und zukünftige Ertragspotenziale.
00:00:40: Er übernimmt auch ein Stück Vergangenheit – genau diese Vergangenkeit kann haftungsrechtlich relevant werden!
00:00:47: In vielen Bestandskaufverträgen wird sehr genau geregelt wer ab welchem Zeitpunkt Kotagen erhält.
00:00:54: Auch Rückforderungen, Stichtage, Zahlungsmodalitäten und Übergabeprozesse werden häufig detailliert beschrieben.
00:01:02: Was dagegen oft zu kurz kommt, ist die Frage.
00:01:05: Wer haftet wenn ein Beratungsfehler aus der Vergangenheit später zu einem Schaden führt?
00:01:11: Genau darüber haben sich zwei erfahrene Branchenkenner ausgetauscht Dr.
00:01:16: Frank Baumann Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Walter Hoppenberg und Dr.
00:01:22: Hans Georg Jensen Rechtsanwaltung ehemaliger Geschäftsführender Vorstand beim BDVM.
00:01:29: Die zentrale Botschaft lautet Haftungsfragen sollten bei einer Bestandsübertragung nicht verdrängt, sondern ausdrücklich geregelt werden.
00:01:37: Eine Bestandsübertragung wird in der Regel auf einen bestimmten Stichtag festgelegt.
00:01:43: Ab diesem Zeitpunkt betreut der Erwerber den Bestand – doch damit ist noch lange nicht geklärt, wem ein später auftretender Schaden haftungsrechtlich zuzurechnen ist.
00:01:54: Ein Beratungsfehler kann beim Verkäufer entstanden sein.
00:01:58: Er kann aber auch erst beim Käufer entstehen!
00:02:01: Oder er kann beim Verkäufer begonnen haben und vom Käufer fortgeführt worden sein, weil dieser den Fehler nicht erkannt oder nicht korrigiert hat.
00:02:10: Genau deshalb sind klare Haftungsabgrenzungen im Bestandskaufvertrag wichtig.
00:02:15: Dabei gilt aber ein entscheidender Punkt – eine solche Regelung darf nicht zulasten des Kunden gehen!
00:02:21: Der Kunde muss immer einen haftenden Anspruchsgegner behalten.
00:02:25: Eine vollständige Freizeichnung nach dem Motto Der Bestand ist verkauft, also bin ich raus aus der Verantwortung funktioniert nicht.
00:02:33: Manchmal findet sich in Verträgen sinngemäß die Klausel dass der Verkäufer für Beratungsfehler aus der Zeit vor der Bestandsübertragung gegenüber dem Kunden nicht mehr haften möchte.
00:02:45: Intern zwischen Verkäuer und Käufer mag man vieles regeln.
00:02:49: Gegenüber dem Kunden entfaltet eine solche Vereinbarung aber grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung.
00:02:55: Für die Praxis bedeutet das, wer einen Bestand verkauft oder übernimmt sollte nicht nur zivile rechtlich denken sondern auch versicherungsrechtlich.
00:03:05: Denn mit der Bestandsübertragung kann sich auch die Vermögensschadenhaftpflicht verändern.
00:03:10: Häufig hat der Verkäufer einen anderen Versicherer als der spätere Erwerber und genau hier wird es anspruchsvoll.
00:03:17: Wenn der Erwerber pauschal die Haftung für frühere Beratungsfehler des Verkäuvers übernimmt, betrifft das unmittelbar das Risikoprofil seines eigenen Vermögens- schadenhaftpflicht Versicherers.
00:03:30: Dieser Versicherer hat das frühe Risiko aber möglicherweise gar nicht kalkuliert.
00:03:36: Ohne eine klare Regelung im Versicherungsvertrag wird er eine solche Haftungsübernahme kaum einfach akzeptieren.
00:03:43: Interne Haftungsvereinbarungen stoßen deshalb schnell an Grenzen, nicht nur im Verhältnis zum Kunden sondern auch im Verhältnis zum Versicherer.
00:03:52: Für den Erwerber eines Bestandes heißt das er muss sich vor der Übernahme ein möglichst klares Bild vom Haftung risiko machen.
00:04:01: In der Praxis liegt das Problem häufig darin dass der Verkäufer davon ausgeht in der Vergangenheit ordnungsgemäß gearbeitet zu haben.
00:04:09: Es sind ja bislang keine Haftungsfälle bekannt geworden, doch gerade im Versicherungsbereich können Schäden erst viele Jahre später sichtbar werden.
00:04:18: Ein typisches Beispiel sind sogenannte Spätschäden – ein Vertrag wurde vor längerer Zeit vermittelt.
00:04:24: Der eigentliche Leistungsfall tritt aber erst deutlich später ein.
00:04:28: Nehmen wir als Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
00:04:32: Jahre nach Vertragsabschluss wird der Kunde berufsunfähigerlich.
00:04:37: prüft den Antrag und beruft sich auf eine vorvertragliche Anzeigepflicht Verletzung.
00:04:42: Der Kunde sagt wiederum, er habe den Makler damals vollständig informiert.
00:04:47: Plötzlich steht die Frage im Raum wurde richtig beraten, wurde vollständigt dokumentiert?
00:04:54: hat der Makler alle Angaben korrekt aufgenommen?
00:04:57: Und wer ist heute für diesen möglichen Fehler verantwortlich?
00:05:01: Genau solche Fälle zeigen warum eine saubere Prüfung vor dem Bestandskauf unverzichtbar ist.
00:05:08: Der Erwerber sollte gezielt nachfragen, wie wurde die Beratung dokumentiert?
00:05:13: Gibt es nachvollziehbare Prozesse?
00:05:15: sind die Kundenakten vollständig?
00:05:17: wurden Beratungsprotokolle ordentlich geführt?
00:05:20: gibt es Hinweise auf mögliche Pflichtverletzungen?
00:05:23: und wie weit reicht der Versicherungsschutz aus der Vermögensschadenhaftpflicht auch rückwirkend?
00:05:28: ein vernünftiger Bestandskauffertrag sollte mehrere Punkte ausdrücklich regeln.
00:05:33: erstens Sollte der Verkäufer zusichern, dass ihm keine Haftungsfälle bekannt sind.
00:05:38: Ebenso sollte er bestätigen, dass keine Ansprüche geltend gemacht wurden und das ihm keine Umstände bekannt sind die in absehbarer Zeit zu einem Haftungsspruch führen könnten.
00:05:50: Zweitens solle der Verkäufer zu sichern, daß die Beratung ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
00:05:56: Außerdem sollte festgelegt werden ,dass die an den Erwerber übergebende Dokumentation vollständig ist.
00:06:02: Das ist entscheidend, weil fehlende oder nur teilweise übergebene Unterlagen später zu erheblichen Problemen führen können.
00:06:10: Drittens muss berücksichtigt werden, dass Fehler aus der Vergangenheit oft erst später sichtbar werden.
00:06:16: Auch wenn ein Beratungsfehler bereits vor mehreren Jahren passiert ist kann der eigentliche Haftungsfall erst nach der Bestandsübertragung ausgelöst werden.
00:06:26: Dann bleibt der ursprüngliche Verkäufer im Grundsatz weiterhin relevant, weil der Fehler vor der Übergabe entstanden ist.
00:06:34: Wichtig ist außerdem die Frage ob der bestehende Vermögensschadenhaftpflichtsschutz ausreichend war und ist.
00:06:41: Hier lohnt sich ein genauer Blick – nicht jeder Bestand hat dasselbe Risikoprofil!
00:06:46: Gewerbliche Risiken, komplexe Deckungskonzepte oder hohe Versicherungszummen können ganz andere Anforderungen stellen als einen überwiegend privater Bestand.
00:06:55: Aber auch im Privatkundengeschäft können erhebliche Haftungsrisiken entstehen, etwa bei biometrischen Risiken oder der Altersvorsorge.
00:07:04: Die gesetzliche Mindestversicherungssumme reicht für solche Konstellationen häufig nicht aus – deshalb sollte geprüft werden ob der Verkäufer über eine Vermögens- schadenhaftpflicht Versicherung verfügte die über das gesetzlichem Mindestmaß hinausging.
00:07:19: In der Praxis sind zum Beispiel Deckungssummen in Millionen Höhe anzutreffen.
00:07:24: Gleichzeitig können Maklerverträge Haftungsregelungen enthalten, die die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzen und eine weitergehende Haftum erst bei grober Fahrläßigkeit vorsehen.
00:07:37: Solche Klauseln kommen vor und sollten unbedingt geprüft werden.
00:07:41: Deshalb gehört auch der Makler Vertrag des Verkäufer zu den Unterlagen, die im Rahmen der Bestandsprüfung angesehen werden sollten.
00:07:48: Für Käufer ist außerdem relevant Ob der Verkäufer möglicherweise Risiken beraten hat, die über seine eigene Vermögens- schadenhaftpflicht Deckung hinausgehen.
00:07:58: Denn wenn ein Schaden oberhalb der versicherten Summe entsteht kann daraus ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko werden.
00:08:06: Dabei macht es auch einen Unterschied wer den Bestand kauft.
00:08:09: Er wirbt ein Einzelkaufmann dem Bestand haftet er grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
00:08:14: Bei einer GmbH haftet hingegen die Gesellschaft als juristische Person.
00:08:19: Die Haftung ist dann grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
00:08:22: Auch diese Strukturfrage sollte bei einer Bestandsübernahme mitgedacht werden.
00:08:27: Für beide Seiten, also Verkäufer und Erwerber, ist deshalb ein detailliertes Vertragsmanagement wichtig.
00:08:34: Der Verkaufsprozess sollte nicht nur wirtschaftlich betrachtet werden.
00:08:39: Es geht nicht nur darum einen Kaufpreis zu ermitteln und Kunden zu informieren.
00:08:43: es geht auch darum Haftungsrisiken zu erkennen offen zu legen und vertraglich sinnvoll zuzuordnen.
00:08:50: Der Verkäufer sollte bereits eingetretene Schadenfälle offenlegen, er sollte außerdem mitteilen ob sein Vermögens- schadenhaftpflichtversicherer hier von bereits Kenntnis hat.
00:09:01: Für den Käufer ist das wichtig um einschätzen zu können welche Risiken mit dem Bestand verbunden sind und ob eine Übernahme unter den vorgesehenen Bedingungen überhaupt sinnvoll ist.
00:09:13: Umgekehrt schützt eine saubere Dokumentation auch den Verkäufer.
00:09:18: Wer offenlegt, was bekannt ist, wer vollständige Unterlagen übergibt und wer klare Regelungen trifft reduziert spätere Streitigkeiten.
00:09:27: Die wichtigste Erkenntnis dieser Folge lautet daher ein Bestandskaufvertrag sollte nicht nur regeln wer ab wann welche Kotage erhält Er sollte auch regeln, wie mit möglichen Beratungsfehlern aus der Vergangenheit umzugehen ist.
00:09:41: Denn Haftung endet nicht automatisch mit der Bestandsübertragung und ein Kunde verliert seine Ansprüche nicht nur weil sich auf Makler Seite die Zuständigkeit ändert.
00:09:53: Für Maklerinnen und Makler, die einen Bestand kaufen möchten bedeutet das prüfen sie nicht nur die Ertragsseite Prüfen Sie auch die Qualität der Beratungshistorie Die Dokumentation die vorhandenen Marklerverträge und den Umfang der Vermögensschadenhaftpflicht.
00:10:11: Für Verkäufer bedeutet es, bereiten Sie die Übergabe sorgfältig vor, sorgen sie für vollständige Unterlagen, legen Sie bekannte Risiken offen – und regeln Sie Haftungsfragen klar-und nachvollziehbar!
00:10:24: So wird der Bestandskauf nicht nur wirtschaftlich sauber sondern auch rechtlich belastbarer.
00:10:29: Das war volle Deckung der Ask Compact Podcast.
00:10:33: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, abonnieren Sie dem Podcast und bleiben sie dran für weitere Themen aus der Welt der Versicherungsvermittlung.
00:10:41: Bis zur nächsten Folge!
00:10:43: Bleiben Sie gut informiert!
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