Folge 65 - Rürup Rückabwicklung: Kleinlein gegen die Branche

Shownotes

Axel Kleinlein und Dr. Gernot Stenger wollen Rürup-Verträge ab 2019 auf fehlenden Kundennutzen prüfen und im Zweifel rückabwickeln. Aus der Branche kommt deutlicher Widerspruch: Makler Horst Loy warnt vor steuerlichen Nachteilen für Kunden, und die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte hält Kleinleins Mindestrendite-Argument für zu kurz gegriffen. Ein Überblick über beide Seiten der Debatte – und was Vermittler jetzt beachten sollten.

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00:00:00: Herzlich Willkommen zu Volle Deckung, dem Podcast von Ask Compact.

00:00:18: Heute geht es um ein Thema das gerade für ordentlich Wirbel in der Altersvorsorgebranche sorgt.

00:00:23: Die Rede ist von Rüro Brenten offiziell Basisrente genannt und einem Vorstoß der viele Vermittlerinnen und Vermittlern aufhorchen lässt.

00:00:32: Rürobrenten stehen schon seit Jahren in der Kritik.

00:00:36: Bemängelt werden vor allem die eingeschränkte Flexibilität, die fehlende Vererbarkeit der zwingende Rentenbezug sowie bei manchen Tarifen eine eher geringere Diete durch hohe Kosten.

00:00:47: Gleichzeitig sagen viele Altersvorsorge-Experten dass die Basisrente für bestimmte Zielgruppen durchaus sinnvoll sein kann.

00:00:55: Vor allem für selbstständige Freiberufler und Gutverdiener die von den steuerlichen Vorteilen profitieren und sich eine lebenslange Rente sichern möchten.

00:01:03: Jetzt aber wird es konkret.

00:01:05: Der Rechtsanwalt Dr.

00:01:06: Gernot Stenger und der Diplomathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandsprecher des Bund der Versicherten bieten Unterstützung bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen an die seit Februar zwei Tausendneunzehn abgeschlossen wurden.

00:01:21: Ihr Argument – seit diesem Zeitpunkt müssen Basis Renten gesetzlich einen nachweisbaren Kundennutzen haben!

00:01:29: Und genau diesen Kundennutzen sehen die beiden bei vielen Verträgen nicht

00:01:33: gegeben.".

00:01:35: Kleinlein sagt dazu, für viele dieser Verträge habe man bereits nachweisen können dass der Kundennutzen Fehle.

00:01:42: Stänger ergänzt ein fehlender Kundennutzen sei aus seiner Sicht einen klarer Grund für eine Rückabwicklung.

00:01:48: Bisher standen bei solchen Rückabwicklungen vor allem die bekannten Widerrufsjoker im Mittelpunkt.

00:01:55: Konnte man nachweisen das die Wiederrufsbelehrung beim Vertragsabschluss fehlerhaft war war unter Umständen auch Jahre später noch ein Widerruf möglich.

00:02:05: Das betraf allerdings nur Verträge aus bestimmten Zeiträumen und mittlerweile gelten hier auch neue gesetzliche Regelungen, mit dem Argument des Kundennutzens schlagen Kleinlein und Stänger nun also eine neue Richtung ein.

00:02:17: Ihre rechtliche Grundlage sehen die beiden in europarechtlichen Vorgaben – insbesondere in der sogenannten Insurance Distribution Directive sowie in den Anforderungen an Product Oversight and Governance.

00:02:29: Auch die BAFIN hat den nachweisbaren Kundennutzen von Versicherungsprodukten zuletzt stärker in den Blick genommen.

00:02:36: Kleinline orientiert sich dabei an konkreten Rendite-Erwartungen.

00:02:40: Vereinfacht gesagt, Kundinnen und Kunden sollten seiner Meinung nach zumindest eine Rendite von zwei Prozent erwarten können.

00:02:47: Die Bafin selbst nennt zwar keine feste Zielrendite, fordert aber dass die Rendite nach Abzug aller Kosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit über der langfristigen Inflationserwartung liegen muss.

00:02:59: Nach Kleinleins eigenen Berechnungen werde dieser Wert häufig verfehlt.

00:03:04: Er sagt sogar, nur sehr selten habe er überhaupt einen Kundennutzen feststellen können.

00:03:09: und wenn dann meistens nur für Frauen?

00:03:12: Die Arbeitsteilung der beiden ist klar verteilt.

00:03:15: Kleinlein rechnet und analysiert die Verträge.

00:03:19: Kommt ihr zu dem Ergebnis das kein ausreichender Kundennutzen vorliegt übernimmt Stänger die rechtliche Prüfung und geht dann gegen Versicherer oder Vermittler vor, mit dem Ziel Rückabwicklung- oder Schadensersatz zu erreichen.

00:03:32: Beide betonen aber auch dass eine individuelle Prüfung entscheidend bleibt denn bei einer erfolgreichen Rückabwirkung müssen unter Umständen bereits genutzte Steuervorteile an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

00:03:45: Ob sich eine Rückabweckung also wirklich lohnt muss immer im Einzelfall betrachtet werden.

00:03:50: Und genau hier setzt jetzt der Widerspruch aus der Branche an Denn die Reaktionen auf den Vorstoß von Kleinlein und Stänger lassen nicht lange auf sich warten.

00:04:00: Horst Leu, Geschäftsführer der Kuramus Assekuranz-Markler GmbH widerspricht deutlich – er betont dass sowohl Vermittler als auch Kunden beim Abschluss einer Rürobrente genau wüssten worauf sie sich einlassen.

00:04:14: Von einer Rückabwicklung würden seine Einschätzung nach vor allem darauf spezialisierte Anbieter profitieren, während für die Versicherungsnehmer selbst erhebliche Nachteile entstehen könnten.

00:04:25: Besonders mögliche steuerliche Folgen könnten sich im Nachhinein als – wie er es nennt – fieser Bummerang erweisen.

00:04:32: Auch die Kanzlei wird Rechtsanwälte setzt sich kritisch mit den Aussagen auseinander.

00:04:37: Im Zentrum der Kritik steht vor allem Kleinlines-Ansatz, Kunden nutzen an einer festen Mindestrendite von zwei Prozent festzumachen.

00:04:46: Rechtsanwalt Norman Wirt sagt dazu, wer Kundennutzen allein an einer rechnerischen Mindestrendite festmachen wolle verkürze die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung erheblich.

00:04:57: Gerade bei Rührupverträgen müsse man den konkreten Vertrag dem damaligen Beratungsanlass.

00:05:06: Eine pauschale Aussage, Basisrenten hätten keinen Kunden nutzen trage rechtlich nicht.

00:05:12: Auch erhöhte Kosten oder auffällige Stornokwoten reichen nach Auffassung der Kanzlei für sich genommen nicht aus um eine Rückabwicklung zu rechtfertigen.

00:05:21: Sie könnten zwar Anlass für eine genauere Prüfung sein begründeten allein aber keine Ansprüche gegen Versicherer- oder Vermittler Für eine Vermittlerhaftung brauche es vielmehr eine konkrete Pflichtverletzung, einen nachweisbaren Zusammenhang sowie einen tatsächlichen Schaden.

00:05:38: Entscheidend sei immer die konkrete Beratungssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

00:05:44: Wird Rechtsanwälte geht sogar noch einen Schritt weiter und wirft der aktuellen Debatte vor zentrale Merkmale der Rürobrente mit möglichen Produktmängeln zu vermischen.

00:05:54: Die lebenslange Rentenzahlung Die steuerliche Bindung und der Ausschluss einer freien Kapitalauszahlung seien schließlich gesetzlich vorgesehene Bestandteile des Produkts – und kein Fehler im System.

00:06:06: Wird bringt es auf den Punkt, man könne eine Rürobrente nicht allein deshalb angreifen weil sie eben eine Rührobrinte sei!

00:06:13: Vermittlerinnen und Vermittlern rät die Kanzlei bei entsprechenden Schreiben zur Rückabwicklung besonnen zu reagieren alle Unterlagen sorgfältig zu sichern und frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

00:06:26: Was bleibt also festzuhalten?

00:06:28: Der Vorstoß von Kleinlein und Stänger bringt Bewegung in eine Debatte, die viele in der Branche schon seit Jahren begleitet.

00:06:36: Ob sich daraus tatsächlich eine breite Rückabwicklungswelle entwickelt oder ob die juristischen Gegenargumente überwiegen – das dürfte in den kommenden Monaten spannend zu beobachten sein!

00:06:47: Für Vermittlerinnen und Vermittlern heißt es in jedem Fall, das Thema im Blick zu behalten.

00:06:56: Das war volle Deckung der Podcast von Ask Compact.

00:06:59: Bis zur nächsten Folge!

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